Steuertipps Fortbildung

Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Seminaren & Coachings im In- und Ausland – zum Beispiel auch unser bahnbrechendes Trainings-Programm “Das Wunder der QuantenSelbstHeilung – 7 Tage Transformation”:

Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Ausbildung und Weiterbildung. Falls Sie im Bereich Medizin oder Persönlichkeits-entwicklung (z. B. als Lebensberater, Heilpraktiker, Arzt) bereits selbstständig arbeiten, sind sämtliche Kosten (Trainer-Honorar und Reisekosten) für unser Trainings-Programm steuerlich als Kosten für Weiterbildung abzugsfähig. Falls Sie sich in diesem Bereich erst selbstständig machen wollen, können Sie zumindest einen Teil der Kosten als Ausbildung geltend machen.

Da dieses Thema jeden interessiert, der auch nur gelegentlich mal einen Kurs bucht,  bieten wir Ihnen ein detailliertes Praxis-Dossier zu diesem Thema an:

„Wie der Fiskus Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung finanziert“.

Dieses Praxis-Dossier beschreibt in allen entscheidenden Details, wie Sie Ausbildungen sowie Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Coachings, Trainings, Seminare rechtssicher von der Steuer absetzen können. Und zwar selbst dann, wenn dieses Training (beispielsweise) in der Karibik stattfinden würde und Sie im Anschluss noch ein paar Ferientage „dranhängen“ würden.

Fort- und Weiterbildung kann für Sie wirklich zu einem „Steuerspar-Modell“ werden, wenn Sie die entscheidenden Details beachten – und selbstverständlich ist es ein ganz legales Steuerspar-Modell.

Das von uns empfohlene Modell ist durch entsprechende Steuer-Rechtsprechung bis zum Bundesfinanzhof abgesichert und wird auch von allen Steuer-Profis, die wir befragt haben, konsequent genau so umgesetzt wie es in diesem Dossier (verfügbar als eBook/PDF-Datei) detailliert beschrieben wird.

Die Informationen, die wir Ihnen im Praxis-Dossier „Wie der Fiskus Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung finanziert“ zusammengestellt haben, können Ihnen – je nach Veranstaltung – locker ein paar hundert oder auch weit über tausend Euro an Steuerlast ersparen. Steuerrechtlich einwandfrei und von Experten überprüft, also zu 100 Prozent legal, denn faule Tricks lohnen sich in Steuerfragen bekanntlich nicht …

Das Praxis-Dossier „Wie der Fiskus Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung finanziert“ können Sie unter dem Stichwort „Ausbildung, Weiterbildung & das Finanzamt“ bei uns abrufen (Schutzgebühr: 12,70 Euro). Einfach Mail an: Dr.Richter@Coaching24.com mit dem Stichwort „Ausbildung, Weiterbildung & Finanzamt – Praxis-Dossier für 12,50 Euro“ in der Betreffzeile. Sie erhalten das Dossier als PDF-Datei in Ihre Mailbox.

Sie erfahren in dem Dossier auch, wie Sie – steuerrechtlich abgesegnet – sogar Auslands-Trainings mit allen Nebenkosten steuerlich geltend machen können. Allein dieses Wissen kann Ihnen leicht eine Steuerersparnis in vierstelliger Höhe bringen. Bestellen Sie jetzt und kommen Sie schnell in den Genuss steuerlicher Vorteile, die sich bei häufigen Seminar-Buchungen schnell zu vierstelligen Beträgen summieren können …

Übrigens: Auch das Dossier selbst ist – als Fachliteratur – steuerlich absetzbar. Sie erhalten mit der Lieferung selbstverständlich eine entsprechende Quittung.

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JA, senden Sie mir bitte das Praxis-Dossier
“Wie der Fiskus Ausbildung sowie Fort- und Weiterbildung finanziert

zum Preis von 12,50 Euro.

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Dr. Hans-J. Richter, Berlin

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